Nominell existiert in Japan die älteste durchgehende Monarchie der Welt - seit 7. Jahrhundert und dem legendären Jimmu-tennô, dem Enkel der Sonnengöttin, besitzt das Land einen Kaiser. Aber selten hat der Kaiser wirklich geherrscht, oft war er nur Symbol bzw. eine Institution für die wahren Herrscher: mächtige Clans und Familien. Auch heute lebt ein Kaiser in Japan, jedoch hat auch er, wie so viele seiner Vorgänger keine Macht...
| 1. Verfassung | 4. Parteien | 5. Wahlsystem |
| 2. Regierungssystem | =a) LDP |
=a) Unterhaus |
| =a) Parlament |
=b) SPJ / SDPJ |
=b) Oberhaus |
| =b) Kabinett |
=c) KPJ |
6. Vergleich |
| =d) Kômeitô |
7. Abschluss | |
| =d) Kaiser |
=e) Gewerkschaften |
8. Lesetipps |
| 3. Vergleich | =f) Faktionen |
Die Japanische Verfassung (JV) wurde verfasst am 31.11.1946 und trat am 3.5.1947 in Kraft. Sie wird auch Friedensverfassung genannt, da sie von Amerikanern aufgezwungen wurde (daher stammen auch das Frauenwahlrecht und der geringe Einfluss der Gewerkschaften). Sie ist vom amerikanischem Rechtsempfinden geprägt, das nicht dem japanischem (vgl. Verpflichtungsdenken, Gruppenloyalität) entspricht. In der Präambel wird das Volk als Träger der staatlichen Souveränität und als Verfassungsgeber benannt. Der Tennô ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes, es ist ihm untersagt in Regierungsbefugnisse einzugreifen, daher besitzt er keinerlei politische Macht. Das Vermögen des Kaiserhauses soweit nicht privat wurde zu Staatsvermögen erklärt. Daher müssen Ausgaben durch Parlament bewilligt werden.
Im Artikel 9 verzichtete Japan für ewig auf die Anwendung jeglicher militärischer Gewalt als Mittel zur Lösung internationaler Streitfragen und auf die Unterhaltung von Streitkräften. Obwohl im Artikel 14 die Gleichbehandlung aller Japaner proklamiert wird, gibt es im noch Unterschiede in der Behandlung von Ainu, Einwohnern Okinawas und Flüchtlingen. Der Artikel 25: "Jeder Bürger hat das Recht auf ein Mindestmaß an gesundem und kultiviertem Leben. Auf allen Bereichen des Lebens hat der Staat sich um die Entwicklung und Mehrung des sozialen Wohls, der sozialen Sicherheit und der allgemeinen Gesundheit zu bemühen" beschreibt im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz die Aufgaben des Sozialstaats genau ( im GG ist das Postulat Sozialstaat nicht näher definiert). Der Artikel 24 garantiert die Rechtsgleichheit der Frau im Familienleben. Auch in Japan ist die Verfassung besonders geschützt eine Verfassungsänderung bedarf einer 2/3 Mehrheit im Parlament und die Mehrheit der Wähler bei einem Referendum (Volksabstimmung).
Das Parlament repräsentiert, wie in allen demokratischen Ländern die Legislative. Es besteht aus zwei Kammern. Dem Unterhaus ( shugiin) und dem Oberhaus (sangiin). Das Unterhaus, also das Repräsentantenhaus besitzt 500 Sitze, deren Inhaber auf vier Jahre gewählt werden. Es kann jederzeit von MP aufgelöst werden, kann aber auch seinerseits das Kabinett auflösen. Es besitzt die Finanzhoheit. Das Oberhaus, die Kammer der Berater mit 252 Sitzen, dessen Mitglieder alle drei Jahre zur Hälfte gewählt werden muss seine Zustimmung zu allen Gesetzen außer dem Haushalt und internationalen Verträgen geben. Es kann ein Votum einlegen, dass aber durch das Unterhaus überstimmt werden kann. Es also nur aufschiebend bzw. hemmend.
Das Kabinett bildet die Exekutive und ist dem Parlament verantwortlich. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister, von denen Hälfte einem der beiden Häuser angehören muss. Fast immer ist der Parteiführer der Regierungspartei Ministerpräsident. Er besitzt viel Macht, da er von der Legislative gewählt wird. Er besitzt keine Richtlinienkompetenz. Durch Auflösung des Parlaments kann er einer Absetzung von sich und seinem Kabinett vorbeugen (bisher haben fast alle von diesem Recht Gebrauch gemacht). Der MP ernennt die höchsten Richter, Polizei- und Selbstverteidigungsstreitkräfte stehen unter dem unter Präsidialamt, also dem Ministerpräsident.
Minister dürfen nur nur Zivilisten sein. Offiziell besitzen diese große Machtbefugnisse, aber die Politikvorschläge stammen meist von Referatsleitern und Vize-Referatsleitern. Die Aufgaben der Minister bestehen in der Formulierung und Umsetzung der Politik sowie den Ausgaben und den Personalangelegenheiten. In Japan gibt es kein Innen- und Verteidigungsministerium (vgl. Verfassung). Die japanische Regierung arbeitet nach der kollektiven Kabinettsverantwortlichkeit, so dass bei einem Sturz des MP auch das Kabinett zurücktritt.
Ein wichtiger Bestandteil der Politik ist die Ministerialbürokratie. Die Minister sind nur die Repräsentanten für das Amt (meist sind sie nur rund 1 Jahr da). Die Gesetze werden von den Ämtern der Minister ausgearbeitet und kontrolliert. Die Mitarbeiter der Ämter sind oft Spezialisten, mit "mehr Ahnung", und verleihen so dem politischen Geschehen trotz der wechselhaften Regierungen eine gewisse Kontinuität. Weiterhin bestehen enge Verflechtungen zwischen den Ämtern, Verbänden, der Industrie (hier findet man oft ehemalige Beamte) und den Ausschüssen, so dass trotz Führungsschwäche mit Effizienz und Erfolg gearbeitet wird. Z.B. im MITI, dem Technologie-Ministerium sitzen die fähigsten Köpfe, die für die notwendigen Schritte in Finanz-, Steuer-, Außenpolitik sowie der Gesetzgebung sorgen.
Der Oberste Gerichtshof besteht aus dem Obersten Richter, der vom Tennô ernannt wird, und den 14 Höchsten Richtern, die auf 10 Jahre von Kabinett ernannt und periodisch durch Volksabstimmung überprüft werden. Ihr Amt ist erneuerbar. Ihre Aufgabe besteht in der Überprüfung der Gesetze und der Verordnungen auf Verfassungsmäßigkeit, aber selten mischen sie sich in Regierungsangelegenheiten ein. Wie in Deutschland können sie nur auf Anfrage aktiv werden.
Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes. Er ist Vollstrecker von Zeremonien und Ritualen, deren Tradition vom Hofamt eifersüchtig überwacht wird. Außerdem ist er das Oberhaupt des Shintô. In Staatsangelegenheiten darf er nur auf Empfehlung und unter Verantwortung des Kabinetts aktiv werden. Er bestätigt das Ernennen/ Entlassen der Staatsminister, eröffnet Sitzungsperioden im Oberhaus, nimmt Beglaubigungsschreiben ausländischer Diplomaten entgegen, zeichnet Gesetze gegen (hat aber kein Einfluss), vertritt Japan bei Staatsbesuchen, ehrt verdiente Bürger/innen Japans oder ausländische Persönlichkeiten, ernennt die Obersten Richter und verkündigt Verfassungsänderungen, Gesetze und Wahlen. Die Nachfolge wird nach männlicher Erbfolge geregelt. Auf den Kaiserperioden beruht auch die japanische Ära-Zeitrechnung: seit 1989 ist Kaiser Akihito Oberhaupt und seine Ära-Devise lautet Heisei = "Frieden schaffen" , 2001 entspricht dem Jahr Heisei 13.

Die folgende Tabelle gibt eine kurze Zusammenfassung und einen Vergleich des japanischen Regierungssystems mit dem deutschen.
| Merkmal | Deutschland | Japan |
| System | parlamentarisch | parlamentarisch-repräsentativ |
| Repräsentant | Bundespräsident | Kaiser |
| Ernennung | Wahl auf 5 Jahre Erbfolge | Lebenszeit |
| Befugnisse | keine | keine |
| Legislative | Bundestag | Parlament |
| Kammern | Bundestag - Repräsentanten | Unterhaus - Repräsentanten |
| Bundesrat - Ländervertretung | Oberhaus - Berater | |
| Verhältnis | Bundesrat 2. Opposition kann Gesetze blockieren |
Oberhaus nur aufschiebend kann durch Unterhaus überstimmt werden |
| Exekutive | Kabinett (Kanzler + Minister) | Kabinett (MP + Minister) |
| Verhältnis | Kanzler - Richtlinienkompetenz, Minister - Ressortprinzip |
kollektive Verantwortlichkeit, Ministerialbürokratie |
| Verfassung | besonders geschützt | besonders geschützt |
| Instanz | Bundesverfassungsgericht | Oberster Gerichtshof |
| Änderung | Volksentscheid | 2/3-Mehrheit im Parlament + Volksentscheid |
4. a) LDP - Liberaldemokratische Partei ,"Jiyû Minshûtô" (kurz Jimitô)
Diese Partei entstand 1955 und ist seit dem bis auf eine kurze Periode (1993/94) die Regierungspartei. Ihr Hauptinteresse gilt dem Monopolkapital und sie unterhält enge Kontakte zu Wirtschaftsverbänden und Unternehmen. Die Finanzierung wird durch umfangreiche Spenden der eben genannten abgesichert, jedoch ranken sich viele Korruptions- und Bestechungsskandale um die Partei. Aufgrund der zahlreichen parteiinternen Faktionen kommt es immer wieder zu Interessenkämpfen und auch zu häufigen Wechseln. Die Partei besitzt kein eigentliches Programm, sondern stellt vielmehr eine Koalition einflussreicher Parteibarone dar. Viele Mitglieder der Jimitô arbeiten in hochrangigen Ämtern der Ministerialbürokratie.
4. b) SPJ/ SDPJ - Sozialdemokratische Partei Japans, "Nihon Shakaitô"
Die Partei schloss sich 1945 zusammen. Sie setzt sich für den weltweiten Frieden und gegen Monopolkapital und Kernenergie, die in Japan sehr wichtig ist, ein. Sie strebt nach einer Auflösung des Sicherheitsvertrages mit den USA sowie der Abrüstung der ehem. Sowjetunion und der USA und dem Abbau des O-W-Konflikts (-Gefälles) in Asien. Die SDPJ besitzt nur ein kurzlebiges Tagesprogramm und kritisiert das Tennô-System, was nicht unbedingt ihrer Beliebtheit zuträglich war.
4. c) KPJ - Kommunistische Partei Japans, "Nihon Kyôsantô"
Obwohl schon 1922 gegründet, ist die Nihon Kyôsantô erst seit 1945 legal. Sie machte sich verdient im Kampf gegen den US-Imperialismus und das Monopolkapital auf Grundlage des Programms von 1961. Seitdem ist die Partei durch Stagnatismus und die Unfähigkeit zur Erneuerung gekennzeichnet, begründet durch die Reformgegnerschaft.
4. d) Kômeitô - Buddhistische Partei,"Partei für saubere Regierung"
Die Kômeitô wurde 1964 gegründet. Ihre Basis ist die buddhistische Sekte "Sôkagakkai". Sie vereinigt hauptsächlich kleinbürgerliche Kräfte in sich. Eine zunehmend zunehmend rechtere Tendenz ist zu erkennen. Man fordert die Einheit von Staat und Buddhismus, will also eine buddhistische Demokratie aufbauen. Humaner Sozialismus und Frieden werden proklamiert. Die Partei lässt sich zwischen Sozialismus und Kapitalismus einordnen.
Da Gewerkschaften in den USA wenig Einfluss haben, besitzen sie auch nur einen eher geringen Anteil in Japan (ca. 24% der Beschäftigten). Der Generalrat der Gewerkschaften ( SÔHYÔ) wurde 1950 gegründet. Diese größte Gewerkschaftszentrale Japans ist autonom und progressiv.
Eine Faktion ist eine innerparteiliche Zersplitterung in homogene Gruppierungen und eine Besonderheit des japanischen Parteiensystems. Innerhalb der Parteien existieren Machtgruppen mit unterschiedlichen starken Einfluss. Die Ursachen liegen im traditionellen Gruppenverhalten und dem Wahlsystem (Mehrheitswahl). Bei Regierungsbildung ist die Unterstützung oft wichtiger als die Kompetenz, d.h. man nimmt lieber Repräsentanten verschiedener Faktionen im Kabinett auf, um die Mehrheit zu gewinnen. Die Folge sind instabile Kabinette mit wechselnden Mehrheiten. Aber trotz allem kann das politische System in Japan als stabil bezeichnet werden.
In Japan erlangt man das aktive Wahlrecht mit 20 Jahren (Volljährigkeit), das passive Wahlrecht, also das Recht gewählt werden zu können mit 25 Jahren. (Dtl: aktives Wahlrecht 18 Jahre (Volljährigkeit))
Vor 1994 waren die Wahlen zum Unterhaus eine reine Mehrheitswahl. Alle 4 Jahre wurden 511 Sitze in 129 mittelgroßen Wahlkreisen (=mWK) mit je 1-6 Mandaten vergeben. Jeder Wähler besaß eine unübertragbare Einzelstimme, d.h. nur für den Kandidaten, aber nicht für seine Partei. Daher mussten Kandidaten einer Partei oft gegeneinander antreten. Die Nachteile dieses Wahlrechts waren, dass es zu einer Verzerrung der Stimmen kam, weil in ländlichen Wahlkreisen weniger Stimmen für ein Mandat erforderlich waren als in den Städten. Außerdem gab es viele tote Stimmen für den/die Verlierer und Wahlkämpfe waren nicht programm-, sondern personenorientiert und basierten auf politischen Zusagen für Sondervergünstigungen etc.
Ab 1994 ist es eine Mischwahl, die erstmals 1996 gebraucht wurde. Von 500 Sitzen werden 300 durch Mehrheitswahl in Einerkreisen und 200 durch Verhältniswahl in 11 regionalen Wahlbezirken (je Bezirk 7- 33 Mandate) vergeben. Jeder Wähler hat nun 2 Stimmen , eine für den Kandidaten und eine für die Parteiliste. Im Unterschied zu Deutschland entscheidet die 2. Stimme (Parteiliste) nicht über die Gesamtsitze im Parlament, sondern nur über den Anteil an den 200 Sitzen.
Bei der Oberhauswahl werden von 252 Sitzen 100 Listenmandate nach Verhältniswahl, 151 Mandate in Präfekturen nach Mehrheitswahl vergeben. Alle drei Jahre wird das Oberhaus zur Hälfte neu gewählt.
Die folgende Tabelle fasst das Wahlsystem noch einmal zusammen und vergleicht es mit Deutschland.
| Merkmal | dt. Bundestag | Unterhaus (vor 1994) |
Unterhaus (ab 1994) |
Oberhaus |
| System | Mischwahl: Mehrheits- und Verhältniswahl | Mehrheitswahl | Mischwahl: Mehrheits- und Verhältniswahl | Mischwahl: Mehrheits- und Verhältniswahl |
| Sitze | 656 Sitze + 16 Überhangmandate | 511 Sitze | 500 Sitze | 252 Sitze |
| Stimmen | 2 Stimmen | 1 Stimme | 2 Stimmen | 2 Stimmen |
| Bedeutung | S1: Kandidat S2: Parteiliste |
S1: Kandidat, unübertragbar | S1: Kandidat S2: Parteiliste |
S1: Parteiliste S2: Kandidat |
| Sitzverteilung | S1: 328 Sitze, S2: 328 Sitze |
S1: 511 | S1: 300 Sitze, S2: 200 Sitze |
S1: 100 Sitze, S2: 152 Sitze |
| Verhältnis | S2 wichtiger, entscheidet über Anteil im Bundestag | S1 wichtiger,
(siehe Anteil) |
S2 wichtiger,
(siehe Anteil) |
|
| Sperrklausel | 5 %- Hürde bzw. 3 Direktmandate | 3%- Hürde bzw. 5 Direktmandate | ||
| Wahlkampf | programmorientiert | personenorientiert | Person und Programm | Person und Programm |
Der Bundesrat umfasst die Vertreter der Länderregierungen und wird nicht gewählt, sondern von Landesregierungen ernannt bzw. entsandt.
(S1 = erste Stimme, S2 Zweitstimme)
7. Abschluss/ aktuelle Entwicklung (zum Zeitpunkt des Verfassens)
Im Mai trat Ministerpräsident Mori nach 1 Jahr Amtszeit wegen der wirtschaftlichen Flaute, der hohen Verschuldung und einer angeblichen Unterschlagungsaffäre und Bestechung zurück. Die Neuwahlen wurden für den 24.04. 01 angesetzt. Kandidaten für den Vorsitz in der LDP und somit als Ministerpräsidenten sind: Hashimoto (Ex-Regierungschef 97/98), Koizumi (Ex- Gesundheitsminister), Kamei (LDP- Politikchef) und Aso (akt. Wirtschaftsminister). Das Ergebnis sieht wie folgt aus: Sieger ist Koizumi, der mit seinem Wahlspruch "Japan und die LDP ändern" die Wähler für sich gewinnen konnte. Erstmals nicht ein Politiker mit der stärksten Faktion Parteichef, sondern ein von der Basis bestimmter und gewählter. Koizumi gilt als Reformpolitiker. Seine neue Regierung umfasst daher auch erstmals fünf Frauen in Ministerämtern (Äußeres, Bildung, Justiz, Verkehr, Umweltschutz) sowie junge, unbekannte Politiker, aber auch sieben Mitglieder aus der vorherigen Regierung. Die Oberhauswahlen im Juli 2001 gelten als Bewährungsprobe für die neue Regierung, erneute Wahlen sind also möglich.
- F. Lehner, U. Widmaier: Grundwissen Politik 4: Vergleichende Regierungslehre. Leske + Budrich: Opladen, 1995. 3. Auflage
- BpB (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung: Nr. 255 Japan. Franzis-Druck: München, 1997
- www.handelsblatt.com
© Sybille Liebsch/ Janette Bergmann 2001

